Elternmitwirkung

Durch eine aktuelle Änderung im Schulgesetz (§ 78a) wird die Elternmitwirkung an Förderzentren für die integrativ beschulten Schülerinnen und Schüler gestärkt. An unserem Förderzentrum betrifft das die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und Geistige Entwicklung.