Elternmitwirkung

Durch eine aktuelle Änderung im Schulgesetz (§ 78a) wird die Elternmitwirkung an Förderzentren für die integrativ beschulten Schülerinnen und Schüler gestärkt. An unserem Förderzentrum betrifft das die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und Geistige Entwicklung.

 

Sie haben die Möglichkeit, dass Sie eine Elterngruppe durch Wahl bilden, die sich im Sinne der Mitwirkungsrechte an unserem Förderzentrum einbringen kann.

Eine Elterngruppe am Förderzentrum ist im Sinne des Schulgesetztes ein eigenes Gremium, welches z.B.

  • die Möglichkeit von Treffen innerhalb des Förderzentrums hat.
  • Ansprechpartner für andere Eltern ist.
  • über die grundsätzlichen Belange der integrativ beschulten Schülerinnen und Schüler von der Förderzentrumsleitung informiert wird.
  • zweimal jährlich stimmberechtigt an der Schulkonferenz des Förderzentrums teilnimmt.
  • einmal jährlich der Lehrerkonferenz von ihren Tätigkeiten berichten soll.

 

Sie können an der Wahl zur Elterngruppe teilnehmen und sich zur Wahl aufstellen.

Ein erstes Treffen und die Wahl der Mitglieder der Elterngruppe findet am 11.12.2024 statt.

 

Eine weitere Möglichkeit der Elternmitwirkung findet an der jeweiligen Grund- oder Gemeinschaftsschule statt, die Ihr Kind besucht. Dort finden oder fanden die sogenannten „Zuwahlen“ statt. Das bedeutet, dass sich ein Elternteil eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf als beratendes Mitglied des Elternbeirats der jeweiligen Schule wählen lassen kann.

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